Grundversorgung
Die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie erfolgt aufgrund der jeweils geltenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden* und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV – vom 26. Oktober 2006) und der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Pappenheim GmbH. Die Stadtwerke Pappenheim GmbH ist Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH.
Unser Tarif für die Grundversorgung für Haushaltskunden nach § 3 Ziffer 22 EnWG:
Allgemeine Preise der Grundversorgung (§36 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH für die Belieferung mit Elektrizität in der jeweils gültigen Fassung. Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke kaufen. Für die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden im Rahmen der Ersatzbelieferung gelten seit dem 01.01.2022 eigene Preise. Diese sind auf einem separaten Preisblatt veröffentlicht.
Alle Preise sind nur im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH gültig und inklusive Steuern und gesetzlicher Abgaben.
Ergänzende Bedingungen der Strom GVV
Abwendungsvereinbarung GVV SWP GmbH
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen finden sie hier:
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2024 für das 1. Quartal
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2024 für das 2. - 4. Quartal
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2023
- Allgemeine Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung ab 01.01.2022
NT : Nachttarif von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.
HT : übrige Zeit