Messstellenbetrieb

Der Messstellenbetrieb umfasst den Betrieb, die Wartung und den Einbau von Stromzählern und modernen Messeinrichtungen. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Pappenheim für die Messstellen in unserem Netzgebiet verantwortlich.
 

Informationen für unsere Kunden

Stromzähler und Messstellenbetrieb

In unserem Netzgebiet kommen unterschiedliche Arten von Stromzählern zum Einsatz. Neben herkömmlichen Ferrariszählern werden zunehmend moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) eingesetzt.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) sind die Stadtwerke Pappenheim für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messgeräte sowie für die ordnungsgemäße Messung der Energie verantwortlich.
 

Ferrariszähler
 

Der Ferrariszähler ist ein klassischer elektromechanischer Stromzähler mit einer sichtbaren Drehscheibe. Die Ablesung des Zählerstands erfolgt in der Regel vor Ort oder durch den Kunden.
 

Moderne Messeinrichtung (mME)
 

Die moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler. Sie zeigt den aktuellen Zählerstand sowie weitere Verbrauchswerte an. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem verfügt eine mME allein noch nicht über eine Kommunikationsanbindung zur automatischen Übertragung der Messwerte.

Mehr Informationen zur modernen Messeinrichtung
 

Intelligentes Messsystem (iMSys) / Smart Meter
 

Die Digitalisierung der Stromversorgung bringt auch neue Anforderungen an die Messung des Stromverbrauchs. Schritt für Schritt werden herkömmliche Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, ersetzt.

Was ist ein Smart Meter? Wer erhält ein intelligentes Messsystem? Wie läuft der Einbau ab?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie auf der Informationsseite von Smart Meter Franken.

Mehr über Smart Meter erfahren
 


Informationen für Lieferanten und Marktpartner

Hier finden Lieferanten und weitere Marktpartner Informationen und Unterlagen zum Messstellenbetrieb, zu Messstellenverträgen sowie zu den relevanten Prozessen und Ansprechpartnern.


Messstellenvertrag Strom:


Messstellenrahmenvertrag Strom:

Nachfolgend finden Sie alle Schaltzeiten für das Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH:

Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Pappenheim GmbH erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.