Netzentgelte
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze gem. §§ 4,24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren:
Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4,24 (ARegV) die kalenderjährliche Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren für die Stadtwerke Pappenheim GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4, 17, 24 (ARegV) verprobt.
Unsere Netznutzungsentgelte:
- Preisblatt 2026
- Reduktion der Netzentgelte 2026 anhand typisierter Abnahmefälle gem. § 118 Abs. 5a Satz 2 EnWG
- Preisblatt 2025
- Preisblatt 2024
- Preisblatt 2023
- Preisblatt 2022
Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen:
Unsere Mehr- und Mindermengen werden über die vom BDEW im Internet veröffentlichten Mehr-/Mindermengen "SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" abgerechnet.
Zur Veröffentlichung des BDEW:
Preisblatt für vermiedene Netzentgelte:
