Netzentgelte

Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze gem. §§ 4,24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren:

Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4,24 (ARegV) die kalenderjährliche Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren für die Stadtwerke Pappenheim GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4, 17, 24 (ARegV) verprobt.

Unsere Netznutzungsentgelte:

Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen:

Unsere Mehr- und Mindermengen werden über die vom BDEW im Internet veröffentlichten Mehr-/Mindermengen "SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreise" abgerechnet.

Zur Veröffentlichung des BDEW:

Preisblatt für vermiedene Netzentgelte: