Netzentgelte
Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze gem. §§ 4,24 (ARegV) im vereinfachten Verfahren:
Die Regierung von Mittelfranken hat nach §§ 4,24 (ARegV) die kalenderjährliche Erlösobergrenze im vereinfachten Verfahren für die Stadtwerke Pappenheim GmbH festgelegt und diese gem. §§ 4, 17, 24 (ARegV) verprobt.
Unsere Netznutzungsentgelte:
Unsere Preise für Mehr- und Mindermengen:
Preisblatt für vermiedene Netzentgelte: