Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Ergänzende Bedingungen der Strom GVV
Abwendungsvereinbarung GVV SWP GmbH
Grundversorger 2025 - 2027
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2024 der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Pappenheim GmbH ermittelt.
Die festgestellte Grundversorgungspflicht im Stadtgebiet Pappenheim wird von der Stadtwerke Pappenheim GmbH, gelten vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 wahrgenommen.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2027.
Die Stadtwerke Pappenheim GmbH sind seit 01.01.2016 Grundversorger im Netzgebiet Pappenheim und Ortsteile.
Unser Tarif für die Grundversorgung für Haushaltskunden nach § 3 Ziffer 22 EnWG:
Preis bis 31.12.2025 | Preis ab 01.01.2026 | |
| Grundversorgung | Verbrauchspreis pro kWh | Verbrauchspreis pro kWh |
| siehe Versorgungsbedingungen (Grundversorgung). | 34,52 Cent | 34,52 Cent |
| Grundpreis pro Monat: | 10,96 Euro | 10,96 Euro |
Versorgungsbedingungen (Grundversorgung):
Allgemeine Preise der Grundversorgung (§36 Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) von Haushaltskunden im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH für die Belieferung mit Elektrizität in der jeweils gültigen Fassung. Haushaltskunden gemäß § 3 Ziffer 22 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke kaufen. Für die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden im Rahmen der Ersatzbelieferung gelten seit dem 01.01.2022 eigene Preise. Diese sind auf einem separaten Preisblatt veröffentlicht.
Alle Preise sind nur im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH gültig und inklusive Steuern und gesetzlicher Abgaben.
Ergänzende Bedingungen der Strom GVV
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen finden sie hier:
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2026
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2025
- Allgemeine Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung ab 01.01.2022
NT : Nachttarif von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.
HT : übrige Zeit
