Netzzugang
Wir schaffen Transparenz und gewähren jedem Lieferanten den freien Zugang zu unserem Energieversorgungsnetz!
Aufgrund der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften garantiert die Stadtwerke Pappenheim allen Kunden die Abwicklung des Netzzugangs nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum Netzzugang:
- Netznutzungsvertrag Strom nach BK6-17-168 ab 01.04.2018
- Netznutzungsvertrag Strom nach BK6-20-160 ab 01.04.2022
- Anlage a EDI-Vereinbarung
- Anlage b Sperrauftrag
- Anlage c Zuordnungsvereinbarung
Unsere Netzabteilung steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.