Messstellenbetrieb

 

Nachfolgend finden Sie alle Schaltzeiten für das Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH:


Messstellenvertrag Strom:


Messstellenrahmenvertrag Strom:

Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Pappenheim GmbH erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.