Messstellenbetrieb
Nachfolgend finden Sie alle Schaltzeiten für das Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH:
Messstellenvertrag Strom:
- Messstellenvertrag Strom Anschlussnutzer gültig ab 01.07.2026
- Messstellenvertrag Strom Lieferant gültig ab 01.07.2026
- Anlage Formblatt zum Messstellenvertrag Anschlussnutzer/ Lieferant
Messstellenrahmenvertrag Strom:
Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:
Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Stadtwerke Pappenheim GmbH erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.
