Grundversorgung
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Ergänzende Bedingungen der Strom GVV
Abwendungsvereinbarung GVV SWP GmbH
Grundversorger 2022 - 2024
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2021 der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Pappenheim GmbH ermittelt.
Die festgestellte Grundversorgungspflicht im Stadtgebiet Pappenheim wird von der Stadtwerke Pappenheim GmbH, gelten vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 wahrgenommen.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2024.
Grundversorger 2019 - 2021
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2018 der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Pappenheim GmbH ermittelt.
Die festgestellte Grundversorgungspflicht wird von der Stadtwerke Pappenheim GmbH, gelten vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 wahrgenommen.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2021.
Grundversorger 2016 - 2018
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG wurden zum 01.07.2015 der Grundversorger für das Netz der allgemeinen Versorgung der Stadtwerke Pappenheim GmbH ermittelt.
Die festgestellte Grundversorgungspflicht im Stadtgebiet Pappenheim wird von der Stadtwerke Pappenheim GmbH, gelten vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 wahrgenommen. Für die Ortsteile von Pappenheim ist die N-ergie AG Grundversorger.
Die nächste Feststellung der Grundversorger erfolgt zum 01.07.2018.
Unser Tarif für die Grundversorgung für Haushaltskunden nach § 3 Ziffer 22 EnWG:
Alle Preise sind nur im Netzgebiet der Stadtwerke Pappenheim GmbH gültig und inklusive Steuern und gesetzlicher Abgaben.
Ergänzende Bedingungen der Strom GVV
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen finden sie hier:
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2024 für das 1. Quartal
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2024 für das 2. - 4. Quartal
- Preis der Grundversorgung ab 01.01.2023
- Allgemeine Preise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung ab 01.01.2022
NT : Nachttarif von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag ab 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.
HT : übrige Zeit